1. Geltungsbereich & Anbieter

Diese Erklärung gilt für die Website
https://www.tiertafelmuenchen.de
Betreiber: Tiertafel München e. V., Residenzstr. 23, 80333 München, Deutschland.

2. Rechtsgrundlagen

Diese Website orientiert sich an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Verordnung zum BFSG (BFSGV) sowie an den Anforderungen der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

3. Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Viele Inhalte sind grundsätzlich zugänglich, es bestehen jedoch noch einige Einschränkungen hinsichtlich Struktur, Technik und Bedienung.

4. Nicht-barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte oder Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Bilder und Grafiken ohne Alternativtexte
  • Unzureichende Fokus-Hervorhebung für Tastaturnutzer
  • Formularfelder ohne klare Beschriftung
  • Einige interaktive Elemente (z. B. Slider/Karussells) sind nicht optimal für Screenreader nutzbar

Diese Barrieren bestehen aufgrund technischer Altstrukturen und begrenzter Ressourcen. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.

5. Marktüberwachung

Zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Bundesland Bayern gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist:

Regierung von Niederbayern – Gewerbeaufsichtsamt
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Deutschland
E-Mail: marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
Website: www.gewerbeaufsicht.bayern.de

6. Erstellung & Prüfung

Diese Erklärung wurde am 20. Juli 2025 erstellt und basiert auf einer internen Selbstbewertung unter Berücksichtigung automatisierter WCAG-Tests sowie stichprobenhafter manueller Prüfung.

7. Feedback & Kontakt

Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt oder möchten Hinweise geben?
Schreiben Sie uns an: info@tiertafelmuenchen.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, welche Inhalte oder Funktionen betroffen sind.

8. Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich ist, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG einleiten oder sich an die zuständige Marktüberwachung wenden.


Letzte Aktualisierung: 20.07.2025